Halten Sie Ihren Notfallordner bereit!
Alle wichtigen Dokumente finden Sie im Anhang.
Sie sind nicht mehr in der Lage, wichtige Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie selbst entscheiden, wer Ihr Betreuer sein soll. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Gericht über die Person des Betreuers.
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, können Sie in Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll, falls das Gericht eine Betreuung für notwendig erachten sollte.
Mit einer Patientenvefügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche über die Art und Weise Ihrer medizinischen Behandlungen beachtet werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie auf die Auswahl eines Vormundes Einfluss nehmen, falls beide Eltern versterben sollten.
Wer soll was bekommen, wenn ich einmal nicht mehr bin?
Landkreis Berchtesgadener Land